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Ab dem Jahr 2013 werden die GEZ-Gebühren nicht mehr geräteabhängig sondern pro Haushalt festgesetzt.  Damit ist eine doppelte Zahlung für die Wohnung und für die Laube nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für rechtmäßig errichtete Lauben über 24 m2, die verbindlich von einer doppelten Beitragspflicht befreit sind, sofern Sie nicht als Dauerwohnsitz dienen.

Bitte denken Sie daher daran, daß Sie, falls Sie für ihre Laube GEZ bezahlen, von dem Kündigungsrecht gegenüber der GEZ Gebrauch machen, so daß Sie ab 2013 von dieser doppelten Zahlung befreit sind. 

 
 

Im Juni ein Gewitterschauer macht gar froh das Herz dem Bauer.

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